Wann bekomme ich keine Verfahrenshilfe wegen aussichtsloser Klage?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin bei Finanzierungsleasing eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtigung ausgeliefert worden sei.OGH 7 Ob 75/24s, 28.08.2024
- Die Frage, in wessen Vermögen der behauptete Schaden eingetreten und wer daher für die Forderung von Ersatz legitimiert ist, stellt ein wesentliches Kriterium für die (rechtliche) Beurteilung der Erfolgschancen dar (Hinweis auf 7 Ob 130/10h, 7 Ob 64/22w). Hier: KFZ-LeasingOGH 7 Ob 192/23w, 22.11.2023
- Hier: Verneinung des Einwands, dass der Versicherer für die Verfolgung von ihm nach Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht (einschließlich UWG) zustehenden Ansprüchen keine Deckung übernimmt.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Der Kläger muss eine Anrechnung von Vorteilen nicht bereits in seiner Klage vorwegnehmen.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Der Kläger ist im Deckungsprozess nicht verpflichtet, allfällige – vom beklagten Versicherer erst einzuwendende – Risikoausschlüsse zu berücksichtigen und seinem Begehren insoweit eine einschränkende Formulierung zu geben.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
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- Hier hat der Versicherungsnehmer während des versicherten Zeitraums einen gebrauchten Diesel-PKW erworben und begehrt Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung eines auf § 1295 ABGB sowie § 874 ABGB gestützten Anspruchs auf Ersatz des Minderwerts (30 % des Kaufpreises) sowie eine Haftung für Spät- und Dauerfolgen gegen die Herstellerin wegen des Kaufs eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeliefert worden sei. Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach dargelegt, dass der damit behauptete deliktische Anspruch gegen die Herstellerin eines Kraftfahrzeugs von Artikel 19.1.2 ARB umfasst ist. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, damit habe der Kläger den Versicherungsfall schlüssig dargelegt, entspricht der Rechtsprechung des Fachsenats.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Hier: Erwerb gebrauchter Diesel-PKW.OGH 7 Ob 116/23v, 30.08.2023
- Hier: Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung.OGH 7 Ob 82/23v, 24.05.2023
- Hängt der Ausgang im zu deckenden Prozess bei Fehlen einer klaren Gesetzeslage von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage ab, dann rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.OGH 7 Ob 161/16a, 28.09.2016
- Hier: Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung.OGH 7 Ob 17/12v, 19.04.2012
- Hier: In Bezug auf die Haftung des Masseverwalters für Kostenschaden des Prozessgegners.OGH 7 Ob 92/11x, 16.06.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 40.
- OGH 7 Ob 58/26v, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 217/25z, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 15/25v, 22.04.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 9/25m, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 107/24x, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 75/24s, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 63/24a, 19.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 81/24y, 22.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 63 · Verfahrenshilfe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, im Ausmaß Ihres Erfolgs. Wehren Sie als Gegner der gefährdeten Partei nur einen Teil des Sicherungsantrags ab, steht Ihnen der Kostenersatz in diesem Umfang zu. Bleiben Sie dagegen zur Gänze erfolglos, tragen Sie Ihre Kosten endgültig selbst.
Im Außerstreitverfahren müssen Sie erfahren, worum es geht, was die anderen Beteiligten vorbringen und was die Erhebungen ergeben haben, und Sie müssen dazu Stellung nehmen können. Dieses Recht ist gewahrt, wenn Sie Gelegenheit haben, sich zu allen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen. Dass Sie sich in einem anderen, davor geführten Verfahren äußern konnten, genügt dafür nicht.