Müssen die Großeltern zahlen, wenn der Vater schwer erreichbar ist?
günstig für Großeltern betrifft Kinder, Eltern, Großeltern
Nein. Bloße Schwierigkeiten, den Unterhalt beim eigentlich Unterhaltspflichtigen zu bemessen oder hereinzubringen, reichen nicht aus, um die Großeltern heranzuziehen. In diesem Fall kann das Kind Unterhaltsvorschuss beziehen. Erst wenn über die Pflicht der Eltern entschieden ist, kommt jene der Großeltern in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Bloße Schwierigkeiten, sei es bei der Unterhaltsbemessung oder der Unterhaltshereinbringung beim primär Unterhaltspflichtigen, rechtfertigen die Inanspruchnahme der sekundär unterhaltspflichtigen Großeltern nicht, das Kind kann Leistungen nach dem UVG beziehen. Denn es fehlt dazu ein entsprechender Vorbehalt in § 4 UVG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Leistungsfähigkeit der Eltern ist im Unterhaltsverfahren eines Enkelkindes gegen die Großeltern als Vorfrage zu prüfen.OGH 7 Ob 53/16v, 27.04.2016
- Solange über die Unterhaltspflicht der primär Unterhaltspflichtigen nicht entschieden ist, kann noch nicht über die subsidiäre Unterhaltspflicht der Großeltern abgesprochen werden. Vor Heranziehung der Großeltern sind die Eltern erforderlichenfalls anzuspannen.OGH 10 ObS 2168/96p, 30.07.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 53/16v, 27.04.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
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