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Müssen die Großeltern zahlen, wenn der Vater schwer erreichbar ist?

günstig für Großeltern betrifft Kinder, Eltern, Großeltern
Nein. Bloße Schwierigkeiten, den Unterhalt beim eigentlich Unterhaltspflichtigen zu bemessen oder hereinzubringen, reichen nicht aus, um die Großeltern heranzuziehen. In diesem Fall kann das Kind Unterhaltsvorschuss beziehen. Erst wenn über die Pflicht der Eltern entschieden ist, kommt jene der Großeltern in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bloße Schwierigkeiten, sei es bei der Unterhaltsbemessung oder der Unterhaltshereinbringung beim primär Unterhaltspflichtigen, rechtfertigen die Inanspruchnahme der sekundär unterhaltspflichtigen Großeltern nicht, das Kind kann Leistungen nach dem UVG beziehen. Denn es fehlt dazu ein entsprechender Vorbehalt in § 4 UVG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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