Müssen alle Großeltern für den Unterhalt des Enkels zahlen?
günstig für Kind betrifft Enkel, Großeltern, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Ja, anteilig und ohne Rangfolge untereinander. Können die Eltern den Unterhalt nicht leisten, tragen die Großelternteile gemeinsam nach ihren Anteilen bei. Daran ändert sich auch nichts, wenn nur ein Elternteil das Kind betreut und dadurch seinen Beitrag leistet; für die Großeltern dieses Elternteils gilt dasselbe.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Großelternteile haben untereinander anteilig und ohne Rangfolge zum subsidiären Unterhalt des Enkels beizutragen. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Elternteil Obsorgeleistungen und damit Unterhaltsleistungen an das Kind erbringt; dies ist für die subsidiäre Unterhaltspflicht der diesem Elternteil zugehörigen Großeltern bedeutungslos.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 53/16v, 27.04.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
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