Entscheidet das Gericht über meinen Rekurs mit Urteil?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Über einen Rekurs wird stets mit Beschluss entschieden, abgesehen von einer Ausnahme im Berufungsverfahren. Hat das Erstgericht eine Klage nur wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückgewiesen, kann das Rekursgericht darüber niemals mit Urteil entscheiden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Über einen Rekurs ist - abgesehen von der Ausnahme des im Berufungsverfahren geltenden § 519 Abs 2 letzter Satz ZPO - gemäß § 526 Abs 1 ZPO stets durch Beschluß zu entscheiden. Anstelle eines Aufhebungsbeschlusses des Rekursgerichtes gegen einen ausschließlich wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges gestützten Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes kann niemals ein Urteil gefällt werden (10 ObS 259/97d; SSV-NF 5/36).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Liegt der vom Berufungsgericht angenommene Zurückweisungsgrund nicht vor und hat das Berufungsgericht eine inhaltliche Beurteilung dieses vom Klagebegehren umfassten Anspruches zu Unrecht unterlassen, kann der Oberste Gerichtshof über den insoweit berechtigten Rekurs dem Berufungsgericht nur die meritorische Entscheidung über die Berufung auftragen, nicht aber selbst in der Sache erkennen.OGH 10 ObS 90/03p, 01.07.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 91/21x, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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