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Kann ich mich wehren, wenn das Berufungsgericht meine Klage zurückweist?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Weist erstmals das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung zurück, entscheidet es gleichsam als erste Instanz. Ein Rekurs dagegen unterliegt daher nicht den sonstigen Beschränkungen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (62 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Nach der nunmehrigen Fassung des § 519 Abs 2 ZPO ist, wenn erstmals das Berufungsgericht die Unzulässigkeit der Klage oder der Berufung aufgreift und daher funktionell gleichsam als erste Instanz entscheidet, ein Rekurs gegen seine Entscheidung nicht durch § 502 Abs 1 nF ZPO beschränkt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 62.

Im Gesetz

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