Habe ich als Lebensgefährtin dieselben Rechte wie eine Ehefrau?
betrifft Lebensgefährten, Ehegatten, Partner ohne Trauschein
Der Gesetzgeber darf unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich regeln, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Nach der geltenden Rechtslage besteht keine Pflicht, Ehe und Lebensgemeinschaft gleich zu behandeln.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Der Gleichheitsgrundsatz verbietet dem Gesetzgeber nur, Gleiches ungleich zu behandeln; es ist ihm aber nicht verwehrt, sachlich gerechtfertigte Differenzierungen vorzunehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann nicht von einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft ausgegangen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung des Rekursgerichts, dass mit den vorgenommenen Änderungen des Bebauungsplans keine „Vereitelung“ der im Flächenwidmungsplan festgelegten Nutzung im Sinn des § 36 Abs 1 NÖ ROG 2014 vorgenommen wurde, weil die auf der Liegenschaft entsprechend der Flächenwidmung „Bauland-Kerngebiet“ bereits gebaute Villa mit vier Wohneinheiten und vier Pkw-Stellplätzen wie bisher genutzt (bewohnt) werden kann, ist nicht zu beanstanden.OGH 1 Ob 28/24k, 27.05.2024
- Hier: Zu § 36 Abs 1 NÖ ROG 2014 unter Verweis auf 8 Ob 85/20p.OGH 1 Ob 28/24k, 27.05.2024
- Es liegt keine Ungleichbehandlung vor wenn der Eigentümer, der Aufwendungen im Vertrauen auf das bisher zulässige Ausmaß der Bebaubarkeit des Grundstückes getätigt hat, keine Entschädigung erhält, weil die Bebaubarkeit auf seinem Grundstück eben nicht ausgeschlossen oder auch nur wesentlich beeinträchtigt ist, wohingegen ein anderer Eigentümer, eine Entschädigung erhält, weil das auf seinem Grundstück sehr wohl der Fall ist.OGH 8 Ob 85/20p, 23.11.2020
- Hier: Arzneimittelwerbung.OGH 4 Ob 33/09w, 21.04.2009
- Da wesentliche Unterschiede zwischen selbständig Erwerbstätigen und unselbständig beschäftigten Personen bestehen, ist in der unterschiedlichen Behandlung dieser beiden Gruppen keine Gleichheitswidrigkeit zu erblicken.OGH 10 ObS 345/00h, 20.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 1 Ob 28/24k, 27.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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