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Habe ich als Lebensgefährtin dieselben Rechte wie eine Ehefrau?

betrifft Lebensgefährten, Ehegatten, Partner ohne Trauschein
Der Gesetzgeber darf unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich regeln, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Nach der geltenden Rechtslage besteht keine Pflicht, Ehe und Lebensgemeinschaft gleich zu behandeln.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Gleichheitsgrundsatz verbietet dem Gesetzgeber nur, Gleiches ungleich zu behandeln; es ist ihm aber nicht verwehrt, sachlich gerechtfertigte Differenzierungen vorzunehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann nicht von einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft ausgegangen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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