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Wann gelten zwei Menschen als Lebensgemeinschaft?

betrifft Lebensgefährten, geschiedene Ehegatten, Erben, Mieter
Eine Lebensgemeinschaft ist eine jederzeit lösbare Verbindung, die der Ehe nachgebildet, aber weniger fest ist. Dazu gehören in der Regel gemeinsames Wohnen und wiederkehrender Geschlechtsverkehr; gemeinsames Wirtschaften ist nicht zwingend und allein auch nicht genug. Die beiden müssen einander in allen Nöten des Lebens beistehen und an den Mitteln für den Unterhalt teilhaben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.02.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Eine Lebensgemeinschaft ist ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist; zu ihrem Wesen gehört neben der Wohnungsgemeinschaft in der Regel wiederkehrender Geschlechtsverkehr, wogegen die Wirtschaftsgemeinschaft nicht unbedingt bestehen muss und andererseits allein auch nicht genügt. Die Parteien müssen sich jedoch im Kampf gegen alle Nöte des Lebens beistehen und daher auch gemeinsam an den zur Bestreitung des Unterhaltes verfügbaren Gütern teilhaben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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