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Zählt es, wenn der Vermieter woanders wohnen könnte?

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Zu prüfen ist, ob der Vermieter über eine ausreichende Wohnmöglichkeit verfügt, die einen Wechsel des Wohnsitzes und damit die Kündigung nicht als unbedingt notwendig erscheinen lässt. Dabei wird jede Art des Bedarfs berücksichtigt, die sich aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt und nur durch diese Wohnung gedeckt werden kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Zu prüfen ist, ob der Kläger über eine "ausreichende Wohnmöglichkeit" verfügt, die einen Wohnsitzwechsel - und damit verbunden die Kündigung - nicht als unabweislich notwendig erscheinen ließe. Bei dieser Beurteilung muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wegfall des Eigenbedarfs im Verfahren

Nein, nicht schon deshalb. Fällt der dringende Eigenbedarf während des Verfahrens tatsächlich weg, besteht der Kündigungsgrund nicht mehr; Änderungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz werden berücksichtigt. Dass der Vermieter oder der Angehörige, für den gekündigt wurde, zu diesem Zeitpunkt eine andere Wohnmöglichkeit in Aussicht hat, bedeutet aber noch nicht, dass der Bedarf weggefallen ist.

günstig für Vermieter Eigenbedarf des Miteigentümers bei Kündigung

Ja. Gehört ein Haus mehreren Personen und darf eine davon eine Wohnung aufgrund einer Benützungsregelung allein nutzen und darüber verfügen, kommt es für die Kündigung wegen Eigenbedarfs auf ihren Bedarf an. Der Bedarf der übrigen Miteigentümer ist dann nicht maßgeblich.

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