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Wann verjährt mein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherungen
Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ein Entschädigungsbetrag ist global auszumessen. Eine Unterscheidung zwischen einem "Nettoschaden" und einem aus der Steuerbelastung resultierenden "weiteren" Schaden widerspricht diesem im gesamten Schadenersatzrecht vertretenen Grundsatz. Daraus folgt, dass der Anspruch auf Ersatz jener Steuerbelastung, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz für den Kläger zu erwarten ist, drei Jahre nach Ablauf jenes Monats verjährt, in dem die einzelnen Verdienstentgangsrenten fällig wurden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109818 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Verjährung des Steuerersatzes

Der Ersatz jener Steuerbelastung, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war, verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente fällig wurde. Kommt es aus besonderen, nicht vorhersehbaren Gründen zu einer höheren Steuer, beginnt die Frist für diesen Teil erst, wenn das Finanzamt den Mehrbetrag vorschreibt.

günstig für Geschädigter Verjährung des entgangenen Verdienstes

Auch wenn Sie den monatlich berechneten Verdienstentgang zu einem Gesamtbetrag zusammenzählen, wird daraus keine einmalige Abfindung. Für die Verjährung wird Ihr Anspruch weiterhin wie eine laufende Rente beurteilt.

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