Zum Inhalt springen

Verjähren meine Rentenbeträge trotz gewonnenem Feststellungsurteil?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Schädiger, Versicherungen
Ja. Auch wenn ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Ihnen Ersatz zusteht, verfallen die einzelnen laufenden Zahlungen jeweils drei Jahre nach ihrer Fälligkeit. Sie müssen die nach dem Urteil fällig werdenden Beträge also rechtzeitig einfordern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (40 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1970)

Insoferne ein Urteil auf Feststellung der Schadenersatzpflicht auch die Verpflichtung zum Ersatz künftig fällig werdender Rentenbeträge in sich begreift, unterliegen dann diese künftig (dh nach dem Feststellungsurteil) verfallenden Renten neuerlich der dreijährigen Verjährung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 40.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Verjährung von Rentenansprüchen

Wenn Sie während eines laufenden Feststellungsverfahrens laufende Rentenbeträge noch nicht geltend gemacht haben, verjähren diese nicht währenddessen. Die Verjährungsfrist beginnt für diese Beträge erst neu zu laufen, sobald das Feststellungsurteil rechtskräftig ist.

günstig für Geschädigter Feststellungsklage und Verjährung

Ja. Klagen Sie neben laufenden Rentenbeträgen auch auf Feststellung der Haftung, unterbricht das die Verjährung für alle noch nicht fälligen künftigen Ansprüche. Sie müssen die Klage dafür nicht laufend ausdehnen. Die Wirkung geht nur verloren, wenn die Feststellungsklage nicht weiterverfolgt oder abgewiesen wird.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Dreißig Jahre Schutz durch Feststellungsurteil
Schadenersatz · Verjährung beim Verdienstentgang
Schadenersatz · Feststellungsurteil und Verjährung