Bekomme ich meinen entgangenen Verdienst brutto oder netto ersetzt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die für die Ersatzleistung zu entrichtenden Steuern und Abgaben jenen entsprechen, die ursprünglich für den entfallenen Verdienst zu leisten gewesen wären.OGH 3 Ob 135/25m, 17.12.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 6 Ob 61/25a, 22.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 135/25m, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 126/25w, 11.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 184/17y, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 29
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.
Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.