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Bekomme ich meinen entgangenen Verdienst brutto oder netto ersetzt?

günstig für Geschädigter betrifft Verletzte, Geschädigte, Schädiger, Arbeitnehmer
Der Ersatz für entgangenen Verdienst ist so zu berechnen, dass Ihnen unterm Strich netto gleich viel bleibt wie bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit. Dabei sind einerseits die Abzüge von Ihrem Einkommen zu berücksichtigen, andererseits die Steuern und Abgaben, die auf den Ersatzbetrag entfallen. Sind beide gleich hoch, ist im Ergebnis der Bruttolohn zu ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wie Koziol (Haftpflichtrecht II 105) zur Frage des Ersatzes des Bruttoschadens oder Nettoschadens (im Rahmen der Frage der Berechnung der Höhe einer als Ersatz eines Verdienstentganges zu gewährenden Rente) ausführt, ist deren Höhe so zu berechnen, dass der Verletzte im Ergebnis netto den gleichen Betrag zur Verfügung hat wie bei Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit (Nettoschaden). Es sind also einerseits die Abzüge von seinem Einkommen zu berücksichtigen, anderseits aber auch die Steuern und Abgaben, die für den Schadensersatzbetrag zu entrichten sind. Sind diese gleich hoch wie beim Einkommen, so ist im Ergebnis der Bruttolohn zu ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Verjährung beim Verdienstentgang

Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.

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