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Hilft mir die Berufung der Versicherung nach dem Unfall?

günstig für Beklagter betrifft Lenker, Halter, Versicherungen, Unfallopfer
Im Bereich der Kfz-Haftpflicht erstreckt sich die Wirkung der Rechtskraft auf die anderen Beteiligten. Erhebt etwa die Halterin gemeinsam mit dem Haftpflichtversicherer Berufung, wirkt diese auch zugunsten des Lenkers, wenn gegen ihn derselbe Haftungsgrund vorgebracht wurde und im gleichen Umfang angefochten wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1998)

§ 28 KHVG 1994 regelt einen Fall der Rechtskrafterstreckung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

KHVG 1994 §28

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Rechtsmittel einzelner Streitgenossen

Ja. Erheben nur einzelne der ursprünglichen Kläger Berufung oder Revision, schadet die Säumigkeit der anderen nicht. Das Rechtsmittel dieser Minderheit wirkt auch für die übrigen Kläger.

günstig für Kläger Gerichtsbestimmung bei Amtshaftungsklagen

Ja. Wird für eine Amtshaftungsklage ein anderes Gericht bestimmt, wirkt diese Entscheidung auch für jene Personen, die Sie in derselben Klage neben der Republik mitbeklagen wollen.

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