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Kann ich einzelne Wohnungseigentümer für Schulden der Gemeinschaft belangen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Gläubiger, Handwerker, Hausverwalter
Grundsätzlich nein. In Angelegenheiten der Verwaltung ist die Eigentümergemeinschaft selbst rechtsfähig, und das gilt sowohl nach außen als auch im Innenverhältnis. Die einzelnen Miteigentümer können nur in den eng begrenzten gesetzlichen Fällen in Anspruch genommen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Rechtspersönlichkeit (Quasirechtspersönlichkeit) der Wohnungseigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung ist nicht bloß fakultativ. Die Miteigentümer können nur nach Maßgabe des § 13c Abs 2 zweiter Satz WEG in Anspruch genommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Minderheitsrechte gegen den Hausverwalter

Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.

günstig für Verwalter Grenzen des Einzelrechts gegen den Verwalter

Nein, nur in bestimmten Fällen. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie bei Gericht nur jene Verwalterpflichten durchsetzen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt. Geht es um Anliegen, die alle Eigentümer gemeinsam betreffen, bleibt Ihnen nur, eine Abstimmung anzustoßen, damit die Mehrheit dem Verwalter eine Weisung erteilt.

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