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Welche Kosten zahlt mir der Insolvenz-Fonds?

betrifft Arbeitnehmer, Gläubiger, Kläger
Kosten werden nur gesichert, wenn sie vorweg und nach einem objektiven Maßstab als notwendig zu erkennen waren. Es kommt darauf an, ob eine durchschnittlich sorgfältige und informierte Partei in dieser Lage den kostenverursachenden Schritt auch gesetzt hätte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Kostenersatzansprüche im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 lit a bis lit g IESG sind nur dann gesichert, wenn sie ex-ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werden kann, daß eine durchschnittliche sorgfältige und informierte Verfahrenspartei bei der gegebenen Sachlage den Kosten verursachenden Schritt gesetzt hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

IESG §1 Abs2 Z4

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