Zum Inhalt springen

Bekomme ich alle Kosten ersetzt oder nur die günstigsten?

betrifft Arbeitnehmer, Kläger, Gläubiger
Notwendig ist nur der Schritt, mit dem Sie Ihr Ziel im Verfahren mit dem geringeren Aufwand erreichen. Aufwendigere Wege werden Ihnen nicht ersetzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Bei der Interpretation des Ausdrucks "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten" ist auf § 41 ZPO zu rekurrieren. Danach ist nur die Prozeßhandlung notwendig, die das prozessuale Ziel der Partei mit dem geringeren Aufwand erreicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110255 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

IESG §1 Abs2 Z4

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ersatz nur notwendiger Prozesskosten
Insolvenz · Gesicherte Kosten bei Insolvenz
Verfahrensrecht · Beurteilungszeitpunkt für notwendige Kosten
Verfahrensrecht · Prozesskosten und Schadenersatz
Insolvenz · Kostenersatz im Insolvenzverfahren