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Bekomme ich alle Kosten ersetzt, die ich für den Prozess ausgab?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Versicherte
Ersetzt werden nur jene Kosten, die zur zweckentsprechenden Verfolgung Ihres Rechts notwendig waren. Konnten Sie dasselbe Ergebnis mit einem günstigeren Schritt erreichen, bekommen Sie nur diese niedrigeren Kosten ersetzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Grundgedanke des § 41 Abs 1 ZPO ist, dass ein Ersatzanspruch nur für die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten besteht. Daher kann eine Partei, wenn es möglich ist, mit kostensparenderen Handlungen das gleiche Ergebnis zu erzielen, nur jene Kosten beanspruchen, die den gleichen Zweck mit geringerem Aufwand erreicht hätten (hier: 1.) zumutbar ergreifbare Möglichkeit gebührenfreier Anzeige beim Marktamt statt unmittelbar beantragter Untersuchung des Lebensmittels durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung. 2.) erhebliches Missverhältnis zwischen dem Aufwand für die Untersuchung durch die Bundesanstalt (S 2103,--) und dem durch den Ankauf des Lebensmittels denkbaren gesamten Vermögensschaden (höchstens S 100,--) des Klägers, der wegen dieser Geringfügigkeit den Hauptanspruch auch gar nicht geltend machte).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035774 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Kostenersatz bei Eventualbegehren

Wird das Hauptbegehren abgewiesen und nur dem Eventualbegehren stattgegeben, gelten immer die Regeln über die geteilten Kosten. Der volle Kostenersatz kommt dann in Betracht, wenn der Aufwand für das Hauptbegehren auch für das Eventualbegehren verwertbar war, die rechtliche Grundlage dieselbe war und Sie damit ungefähr denselben wirtschaftlichen Erfolg erreicht haben.

günstig für Kläger Prozesskosten als Schadenersatz

Ja, wenn Sie sie dort nicht geltend machen konnten. War es Ihnen wegen der Eigenart des Kostenrechts unmöglich, den Sachverhalt schon im Vorprozess mit Erfolg vorzubringen, steht die rechtskräftige Kostenentscheidung einer späteren Schadenersatzforderung nicht entgegen.

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