Kann ich vom Kauf zurücktreten, wenn ich selbst hingegangen bin?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anbahnung durch den Verbraucher, der über einen ihm zuzurechnenden Dritten einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, auch wenn daraufhin das Unternehmen den ersten persönlichen Kontakt mit dem Verbraucher herstellt.OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 3 · Rücktrittsrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Rücktrittsrecht bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume entfällt nur, wenn Sie selbst genau jenes Geschäft angebahnt haben, das dann geschlossen wurde. Es genügt nicht, dass Sie irgendwann einmal Kontakt aufgenommen haben. Sie müssen erkennbar in Verhandlungen über dieses bestimmte Geschäft treten wollen.
Ja, der Verbraucherschutz gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie die Sache verkaufen und der Unternehmer kauft. Ihre Stellung als Verkäufer schließt das Rücktrittsrecht nicht aus. Kein Rücktrittsrecht besteht aber, wenn Sie das Geschäft selbst angebahnt haben.