Kann ich zurücktreten, wenn ich als Privatperson an Händler verkaufe?
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2022)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Rücktrittsrecht des Verbrauchers, der (über einen ihm zuzurechnenden Dritten) einem Unternehmer ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet und damit das Geschäft selbst anbahnt.OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Art. 1
- KSchG § 3 · Rücktrittsrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie aus eigenem Antrieb aktiv geworden sind, etwa aus Neugier ausgestellte Ware näher betrachten, haben Sie das Geschäft selbst angebahnt. Daran ändert es nichts, dass der Unternehmer Sie zuerst angesprochen hat. Ein Rücktritt wegen einer Anbahnung außerhalb der Geschäftsräume steht Ihnen dann nicht zu.
Wer sich auf den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes beruft, muss dessen Voraussetzungen behaupten und beweisen. Als Verbraucher tragen Sie diese Last also selbst, auch für die Voraussetzungen eines Rücktritts. Das Vorbringen der Gegenseite bloß zu bestreiten genügt dafür nicht.