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Wann verliere ich mein Rücktrittsrecht, weil ich selbst angefragt habe?

günstig für Unternehmer betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Von einem Geschäft, das Sie außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen haben, können Sie in der Regel zurücktreten. Das gilt aber nicht, wenn Sie die Verhandlungen selbst angebahnt haben. Dafür muss Ihr Verhalten eindeutig zeigen, dass die Anregung von Ihnen kam und Sie ein bestimmtes Geschäft abschließen wollten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die richtige Konkretisierung des allgemein gefassten Gesetzesbegriffes des "Anbahnens", ist dann zu prüfen, wenn aus der Judikatur noch nicht ohne weiteres die Lösung des zu entscheidenden Falles abzuleiten ist; die Aufnahme von Vorverhandlungen ist nämlich in den verschiedensten immer wiederkehrenden und damit nicht nur für den Einzelfall bedeutsamen Formen möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Anbahnung und Rücktritt vom Haustürgeschäft

Nein, dadurch allein nicht. Anbahnen heißt, dass Sie dem Unternehmer gegenüber zum Ausdruck bringen, über ein ganz bestimmtes Geschäft verhandeln zu wollen. Prospekte oder kostenlose Informationen anzufordern genügt dafür nicht; Sie müssen genau jenen Vertrag angebahnt haben, der dann geschlossen wurde.

günstig für Konsument Rücktritt trotz eigener Anbahnung

Ihr Rücktrittsrecht bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume entfällt nur, wenn Sie selbst genau jenes Geschäft angebahnt haben, das dann geschlossen wurde. Es genügt nicht, dass Sie irgendwann einmal Kontakt aufgenommen haben. Sie müssen erkennbar in Verhandlungen über dieses bestimmte Geschäft treten wollen.

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