Wann verliere ich mein Rücktrittsrecht, weil ich selbst angefragt habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kongruente Anbahnung durch den Verbraucher, indem dieser (über einen ihm zuzurechnenden Dritten) einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet.OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022
- Lässt sich die im Revisionsverfahren entscheidungsrelevante Frage des kongruenten Anbahnens anhand der in Judikatur und Lehre entwickelten Kriterien beantworten, schließt dies das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage grundsätzlich aus.OGH 1 Ob 76/09x, 05.05.2009
- Unter "Anbahnen" wird ein Verhalten verstanden, durch das dem Unternehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, man wolle in Vorverhandlungen zwecks Abschlusses eines bestimmten Geschäftes treten. Das Verhalten des Verbrauchers muss daher einen eindeutigen Schluss auf seine Initiative und die Bereitschaft zum Abschluss eines bestimmten Verbrauchergeschäftes zulassen.OGH 7 Ob 594/94, 08.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 143/17p, 26.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 3 · Rücktrittsrecht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, dadurch allein nicht. Anbahnen heißt, dass Sie dem Unternehmer gegenüber zum Ausdruck bringen, über ein ganz bestimmtes Geschäft verhandeln zu wollen. Prospekte oder kostenlose Informationen anzufordern genügt dafür nicht; Sie müssen genau jenen Vertrag angebahnt haben, der dann geschlossen wurde.
Ihr Rücktrittsrecht bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume entfällt nur, wenn Sie selbst genau jenes Geschäft angebahnt haben, das dann geschlossen wurde. Es genügt nicht, dass Sie irgendwann einmal Kontakt aufgenommen haben. Sie müssen erkennbar in Verhandlungen über dieses bestimmte Geschäft treten wollen.