Kann ich zurücktreten, obwohl ich selbst Kontakt aufgenommen habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kongruente Anbahnung durch den Verbraucher, indem dieser (über einen ihm zuzurechnenden Dritten) einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet.OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022
- Hier: Kongruente Anbahnung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen verneint.OGH 1 Ob 76/09x, 05.05.2009
- Maßgeblich ist nur eine kongruente Anbahnung: Der Verbraucher muss gerade jenen Vertrag angebahnt haben, der geschlossen wurde.OGH 1 Ob 76/09x, 05.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119797 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 3 · Rücktrittsrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Von einem Geschäft, das Sie außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen haben, können Sie in der Regel zurücktreten. Das gilt aber nicht, wenn Sie die Verhandlungen selbst angebahnt haben. Dafür muss Ihr Verhalten eindeutig zeigen, dass die Anregung von Ihnen kam und Sie ein bestimmtes Geschäft abschließen wollten.
Nein. Wenn Sie aus eigenem Antrieb aktiv geworden sind, etwa aus Neugier ausgestellte Ware näher betrachten, haben Sie das Geschäft selbst angebahnt. Daran ändert es nichts, dass der Unternehmer Sie zuerst angesprochen hat. Ein Rücktritt wegen einer Anbahnung außerhalb der Geschäftsräume steht Ihnen dann nicht zu.