Verliere ich mein Rücktrittsrecht, wenn ich Unterlagen angefordert habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kongruente Anbahnung durch den Verbraucher, indem dieser (über einen ihm zuzurechnenden Dritten) einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet.OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022
- Hier: Kongruente Anbahnung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen verneint.OGH 1 Ob 76/09x, 05.05.2009
- Maßgeblich ist nur eine kongruente Anbahnung: Der Verbraucher muss gerade jenen Vertrag angebahnt haben, der geschlossen wurde.OGH 1 Ob 76/09x, 05.05.2009
- Maßgeblich ist allein eine kongruente Anbahnung. Eine kongruente Anbahnung iSd § 3 Abs 3 Z 1 KSchG liegt nur dann vor, wenn der Verbraucher gegenüber dem späteren Vertragspartner zum Ausdruck bringt, in Verhandlungen zum Abschluss eines konkret bestimmten Rechtsgeschäfts treten zu wollen.OGH 3 Ob 112/04y, 16.02.2005
- Anbahnung im Sinn des § 3 Abs 1 KSchG liegt dann vor, wenn der Verbraucher zur Anbahnung des konkreten Verbrauchergeschäfts auf eigenen Antrieb selbst aktiv tätig geworden ist. Geht daher die Initiative zu einem bestimmten Geschäftsabschluss von ihm selbst aus, dann hat er sich eine etwaige nachträgliche Beeinflussung bei seiner Kaufentscheidung selbst zuzuschreiben.OGH 3 Ob 112/04y, 16.02.2005
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Es ist gleichgültig, ob die Anbahnungshandlung durch den Verbraucher selbst, oder eine ihm nahestehende Person aus dem Familienverband erfolgte. Hier: Lebensgefährte.OGH 2 Ob 75/00v, 30.03.2000
- Mit der Wahl der einer Kurzbeschreibung einer heiratswilligen Person beigefügten Telefonnummer wird höchstens die Herstellung eines persönlichen Kontaktes mit dieser Person angestrebt, nicht aber ein Vertrag auf Vermittlung weiterer gesellschaftlicher Kontakte angebahnt.OGH 2 Ob 620/84, 25.09.1984
- In einer telefonischen Anforderung von Prospektmaterial liegt keinesfalls eine Einladung des Unternehmers zum Hausbesuch zwecks Vertragsverhandlungen und Abschluss eines bestimmten Geschäftes.OGH 2 Ob 546/82, 08.11.1983
- Das Verhalten des Verbrauchers muss einen eindeutigen Schluss auf seine Initiative und die Bereitwilligkeit zum Abschluss eines bestimmten Verbrauchergeschäftes zulassen.OGH 3 Ob 669/82, 24.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065497 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 10 Ob 7/22k, 24.05.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 121/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 3 · Rücktrittsrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Von einem Geschäft, das Sie außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen haben, können Sie in der Regel zurücktreten. Das gilt aber nicht, wenn Sie die Verhandlungen selbst angebahnt haben. Dafür muss Ihr Verhalten eindeutig zeigen, dass die Anregung von Ihnen kam und Sie ein bestimmtes Geschäft abschließen wollten.
Eine Anbahnung durch Sie liegt etwa vor, wenn Sie die Antwortkarte einer Postwurfsendung zurückschicken, um eine Gerätevorführung zu erreichen, oder wenn Sie sich auf eine Zeitungsanzeige hin telefonisch beim Unternehmer melden. Nach der späteren Rechtsprechung muss die Anbahnung genau jenen Vertrag betreffen, der dann geschlossen wurde; sie kann auch über eine nahestehende Person erfolgen.