Gehöre ich zur Gemeinschaft, obwohl ich nur Miteigentümer bin?
günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter
Ja. Zur Gemeinschaft gehören nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern alle sonstigen Miteigentümer der Liegenschaft, also auch die schlichten Miteigentümer ohne eigenes Wohnungseigentum.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Zur "Wohnungseigentümergemeinschaft" gehören nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern auch alle sonstigen Miteigentümer, also auch die sogenannten schlichten Miteigentümer.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 5 Ob 29/21g, 20.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 14/21a, 11.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 173/16a, 22.11.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
WEG 1975 §13c Abs1
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