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Muss das Gericht immer den Europäischen Gerichtshof fragen?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Das Gericht muss den Europäischen Gerichtshof nicht befragen, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig ist, dass kein vernünftiger Zweifel bleibt. Nur bei echten Zweifeln besteht diese Pflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine Pflicht, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes nach Art 177 EWGV einzuholen, besteht dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 37.

Genannte Normen

AEUV Lissabon Art267; EWGV Art177; EG Amsterdam Art234; EGV Maastricht Art177

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