Muss das Gericht immer den Europäischen Gerichtshof fragen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Das Gericht muss den Europäischen Gerichtshof nicht befragen, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig ist, dass kein vernünftiger Zweifel bleibt. Nur bei echten Zweifeln besteht diese Pflicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Eine Pflicht, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes nach Art 177 EWGV einzuholen, besteht dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vorlagepflicht entfällt auch dann, wenn die gemeinschaftsrechtliche Auslegungsfrage nicht entscheidungserheblich ist.OGH Bkv 8/05, 31.01.2006
- Hier: Oberster Gerichtshof stellt kein weiteres Vorabentscheidungsersuchen.OGH 10 ObS 188/98i, 18.08.1998
- Wenn dieselben Erwägungen betreffend Auslegungszweifel gemeinschaftsrelevanter Vorschriften auch für die vorliegende Rechtssache gelten, ist es zweckmäßig und geboten, mit der Entscheidung bis zu jener des Europäischen Gerichtshofes über das bereits gestellte Vorabentscheidungsersuchen zuzuwarten und das gegenständliche Revisionsverfahren zu unterbrechen.OGH 10 ObS 188/98i, 18.08.1998
- Zur Vorlage einer Auslegungs- oder Gültigkeitsfrage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sind alle Gerichte der Mitgliedstaaten berechtigt. Gerichte letzter Instanz sind dazu verpflichtet.OGH 1 Ob 354/97h, 15.12.1997
- Auch wenn die klärungsbedürftige Frage bereits in einem anderen, gleichgelagerten Fall Gegenstand einer Vorabentscheidung war, kann von einer Vorlage abgesehen werden. Eine Vorlage darf jedoch nicht unterbleiben, wenn jene Frage erst Gegenstand eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens ist. Dann ist ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen zu stellen.OGH 1 Ob 354/97h, 15.12.1997
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- Der Zweck des Vorabentscheidungsverfahrens besteht in der Wahrung der gemeinschaftsrechtlichen Ordnung der Mitgliedsstaaten. Die Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens ist nur gegeben, wenn es sich um eine vorlagefähige Frage aus dem Gemeinschaftsrecht handelt. Fragen der Vereinbarkeit innerstaatlichen Rechts mit Gemeinschaftsrecht begründen ebenso wie die Auslegung nationalen Rechts die Unzulässigkeit des Ersuchens.OGH 10 ObS 294/97a, 09.09.1997
- Der Europäische Gerichtshof kann nur um die Beurteilung einer einzelfallbezogenen Rechtsfrage ersucht werden, nicht jedoch um eine ausschließlich dem Tatsachenbereich zuzuordnende Frage.OGH 10 ObS 220/97v, 19.08.1997
- Von der Vorlage kann aber nicht schon dann abgesehen werden, wenn die Frage Gegenstand eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens ist. In einem solchen Fall ist - allenfalls unter Hinweis auf das bereits anhängige Verfahren - ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen zu stellen.OGH 4 Ob 2386/96b, 14.01.1997
- Vom Vorliegen dieser Voraussetzung dürfen die Gerichte insbesondere dann nicht ausgehen, wenn ihnen bekannt ist, dass die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten die Vorschrift unterschiedlich auslegen.OGH 4 Ob 2252/96x, 15.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 37.
- OGH 2 Ob 97/26t, 28.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 43/26y, 19.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 179/19s, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 24/18p, 21.03.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AEUV Lissabon Art267; EWGV Art177; EG Amsterdam Art234; EGV Maastricht Art177
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