Ist es eine Eheverfehlung, wenn ich Ersparnisse selbst aufteile?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Personen
Nimmt jemand ohne Wissen des Partners größere Beträge vom Konto oder Sparbuch, ist das in der Regel eine schwere Eheverfehlung. Anders liegt es, wenn die Ehe bereits völlig zerrüttet war, die Aufteilung mitgeteilt wurde und nicht mehr genommen wurde, als bei einer gerechten Aufteilung ohnehin zugestanden wäre. Dann begründet das kein Mitverschulden an der Scheidung.
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Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Wenn auch die eigenmächtige Vorwegnahme der Aufteilung - durch größere Abhebungen vom Gehaltskonto oder von Sparbüchern des Gatten ohne dessen Wissen - in der Regel eine schwere Eheverfehlung darstellt (so schon 5 Ob 565/87 und 6 Ob 36/70), begründet es kein Mitverschulden, wenn die Ehefrau nach völliger Zerrüttung der Ehe zwar eigenmächtig - aber unter Mitteilung des Ergebnisses - die Aufteilung der ersparten Wertpapiere derart vornahm, daß sie sich nicht mehr nahm, als sie bei einer gerechten Aufteilung jedenfalls erhalten hätte (so schon 7 Ob 610/84).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §49 A1a; EheG §49 F; EheG §60 Abs3
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