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Kann ich vorläufig mehr Unterhalt bekommen als eingeklagt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Ehegatten, Kinder
Ja. Der Unterhalt, der für die Dauer des Verfahrens vorläufig zugesprochen wird, darf höher sein als das, was Sie im Hauptverfahren verlangen. Das Gericht setzt Ihnen dann aber eine Frist, innerhalb der Sie den Unterschiedsbetrag auch im Hauptverfahren geltend machen müssen, sonst verlieren Sie ihn.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Dass das Provisorialbegehren im Sinne des § 382 Z 8 lit a EO jenes des Hauptbegehrens übersteigt, widerspricht nicht dem Gesetz, handelt es sich doch bei dieser Art von einstweiliger Verfügung um eine gesetzliche Sonderregelung mit dem Ziel, den Unterhaltsanspruch für die Dauer des Prozessverfahrens zu regeln. Um eine Titelübereinstimmung zu erreichen, ist bei einem Zuspruch über das Hauptbegehren hinaus eine Frist zu setzen, innerhalb der bei sonstigem Teilanspruchsverlust der Differenzbetrag im Hauptverfahren geltend zu machen ist (§ 391 Abs 2 ZPO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Antrag auf vorläufigen Unterhalt

Ein Antrag auf vorläufigen Unterhalt muss den begehrten Betrag ziffernmäßig bestimmt angeben. Außerdem müssen Sie einen Sachverhalt behaupten, aus dem sich der Unterhaltsanspruch schlüssig ableiten lässt.

günstig für Unterhaltspflichtiger Vorläufiger Unterhalt zwischen Ehegatten

Wenn Sie von Ihrem Ehepartner vorläufigen Unterhalt wollen, genügt es nicht zu behaupten, dass Ihre Einkünfte aus Vermögen nicht reichen. Sie müssen auch behaupten und glaubhaft machen, dass Sie sich den Unterhalt nicht durch eigene Arbeit verschaffen können oder Ihnen eine Arbeit nicht zumutbar ist.

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