Wer schuldet dem Verwalter seine Auslagen aus früheren Jahren?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hinsichtlich nach dem 31. 12. 1993 entstandener Aufwandersatzansprüche ist die Passivlegitimation der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft zu bejahen.OGH 5 Ob 61/99b, 09.03.1999
- Für die von einem Teil der Lehre befürwortete Gesamtrechtsnachfolge findet sich im Gesetz kein Anhaltspunkt (vgl WoBl 1997, 196/72; 5 Ob 113/98y; 5 Ob 223/98t; 5 Ob 265/98a).OGH 5 Ob 306/98f, 22.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 29/21g, 20.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 14/21a, 11.10.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
WEG 1975 §13c Abs1; 3.WÄG ArtIII AbschnI
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Drei Jahre. Verlangen Sie als Wohnungseigentümer Rechnung von jemandem, der die Liegenschaft auch nur tatsächlich verwaltet, gilt dieselbe dreijährige Frist wie gegenüber einem bestellten Verwalter. Das gilt auch gegenüber einem Miteigentümer oder einem Dritten.
Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.