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Muss die Eigentümergemeinschaft für Versäumnisse des Verwalters einstehen?

günstig für Geschädigter betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter, Geschädigte, Mieter
Der Verwalter ist verpflichtet und befugt, alles zu besorgen, was der Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Guts dient. Was er dabei tut, aber auch was er unterlässt, wird der Eigentümergemeinschaft zugerechnet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der Verwalter ist verpflichtet und befugt, alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Guts dienen, zu besorgen, wobei Verwaltungshandlungen ebenso wie deren Unterlassung der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

günstig für Schädiger Pflicht zur Schadenminderung

Sie verstoßen gegen die Schadenminderungspflicht, wenn Sie etwas unterlassen, das ein verständiger Durchschnittsmensch getan hätte, um den Schaden abzuwenden oder zu verringern. Dasselbe gilt, wenn Sie etwas tun, das den Schaden vergrößert und ein verständiger Mensch unterlassen hätte. Vorausgesetzt ist, dass Sie das bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten erkennen und danach hätten handeln können.

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