Ist jeder Abteilungsleiter eine Führungskraft im rechtlichen Sinn?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im kaufmännischen Bereich kommt maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zu, wenn die Unternehmenspolitik selbst beeinflusst wird, weil dann ein Widerstreit von betriebswirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen entstehen kann, wenn in diesem Bereich getroffene Entscheidungen eine wenn auch nur mittelbare Wirkung auf Abnehmer entfalten können.OGH 9 ObA 193/01z, 05.09.2001
- Die Einordnung in die Betriebshierarchie hat keine eigenständige Bedeutung. Selbst bei Durchführung noch so qualifizierter Aufgaben ist damit nicht notwendigerweise ein maßgeblicher Einfluss auf die Führung des Betriebes verbunden, wenn Führungsaufgaben nicht zur selbständigen Entscheidung übertragen sind (hier: Prokurist).OGH 9 ObA 193/01z, 05.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 45/23k, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 36 · Arbeitnehmerbegriff
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer als Abteilungsleiter über die Arbeitsverhältnisse der unterstellten Mitarbeiter bestimmen kann, gilt als leitender Angestellter. Dazu zählt, dass Sie Dienstverhältnisse begründen und beenden, im Rahmen eines vorgegebenen Budgets Gehälter vereinbaren und über den Einsatz der Mitarbeiter entscheiden.
Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.