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Bin ich leitend, obwohl ich niemanden aufnehmen darf?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Führungskräfte, Arbeitgeber
Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Obliegt einem Arbeitnehmer die selbständige Führung des Betriebes in allen Belangen nach den Weisungen der Geschäftsleitung, wobei darunter alle Arbeiten wie Einkauf, Abrechnung sowohl schriftlich wie geldlich, Aufsicht über das Lokal und Personal, Arbeitseinteilung der Mitarbeiter usw zu verstehen war, ist der Arbeitnehmer leitender Angestellter (§ 1 Abs 2 Z 8 AZG) selbst dann, wenn er keine Dienstnehmer aufnehmen, kündigen oder entlassen durfte und auch nicht berechtigt war, Löhne und Gehälter zu vereinbaren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AZG §1 Abs2 Z8

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Abteilungsleiter ohne eigenen Einfluss

Wenn Sie eine Abteilung leiten, aber einem Hauptabteilungsleiter unterstehen, kein eigenes Budget haben und Ihr Konzept nicht frei und eigenverantwortlich durchsetzen können, haben Sie keinen maßgeblichen eigenverantwortlichen Einfluss auf die Betriebsführung. Sie zählen dann nicht zu den leitenden Angestellten.

günstig für Arbeitnehmer Leitende Angestellte und Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz zieht den Kreis der leitenden Angestellten weiter als andere Gesetze. Auch wenn Sie als leitender Angestellter von diesem Gesetz ausgenommen sind, kann ein Kollektivvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag eine Vergütung für Überstunden vorsehen.

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