Worauf kommt es an, ob jemand eine Führungskraft ist?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Angestellte
Ob jemand als leitender Angestellter gilt, hängt vor allem davon ab, ob er über Personalangelegenheiten entscheiden darf. Gerade diese Befugnis bewirkt den Interessengegensatz zu den übrigen Beschäftigten, auf dem diese Ausnahme beruht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Maßgeblich ist vor allem die Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich, weil sie den Interessengegensatz zu den übrigen Belegschaftsmitgliedern bewirkt, der der Ausnahmebestimmung des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG zugrundeliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Räumt die Geschäftsführung einer Angestellten Befugnisse ein, die über die interne "Geschäftsordnung" hinausgehen, so ist dies bei der Beurteilung ihrer Position im Unternehmen zu berücksichtigen ist.OGH 8 ObA 45/23k, 03.08.2023
- Allein die Vorbereitung von Personalentscheidungen begründet noch keine Stellung als leitender Angestellter im Sinne des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG.OGH 8 ObA 78/01f, 30.08.2001
- Die Befugnis, Kündigungen auszusprechen, macht für sich allein einen Angestellten, dessen sonstige Befugnisse klar vom Bild eines leitenden Angestellten abweichen, aber nicht zum leitenden Angestellten iS § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG.OGH 9 ObA 73/00a, 17.05.2000
- Diese Kriterien sind erfüllt, wenn der betreffende Dienstnehmer die - sei es auch nur für einen Teilbereich - erforderlichen Arbeitskräfte selbständig aufnimmt und berechtigt ist, deren Dienstverhältnisse auch selbständig durch Kündigung oder Entlassung zu beenden.OGH 9 ObA 109/98i, 21.10.1998
- Die Unterwerfung des Geschäftsleiters an Weisungen des Vorstandes in Personalfragen schadet nicht.OGH 9 ObA 413/97v, 11.02.1998
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- Dies bedeutet aber noch nicht, dass Angestellte, die auf diesem Gebiet keine so weitreichenden Befugnisse haben, nicht in einen Interessengegensatz zur übrigen Belegschaft im Sinne des ArbVG gelangen könnten.OGH 9 ObA 413/97v, 11.02.1998
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 273/93, 22.12.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 21.
- OGH 8 ObA 24/26a, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 35/24s, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 8/24b, 14.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 45/23k, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 58/20t, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 89/19g, 22.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 76/18m, 27.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 66/18y, 28.06.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 35/18i, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 36 · Arbeitnehmerbegriff
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