Wann gelte ich als leitender Angestellter im Betrieb?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Räumt die Geschäftsführung einer Angestellten Befugnisse ein, die über die interne "Geschäftsordnung" hinausgehen, so ist dies bei der Beurteilung ihrer Position im Unternehmen zu berücksichtigen ist.OGH 8 ObA 45/23k, 03.08.2023
- Die Beurteilung ist stets von den Umständen des Einzelfalles abhängig.OGH 8 ObA 34/04i, 24.09.2004
- Hier: Prokurist - verneint.OGH 9 ObA 193/01z, 05.09.2001
- Dabei ist der maßgebende rechtliche Einfluss auf die unternehmerische Funktion ausschlaggebend, in deren Rahmen in die Interessensphäre der Arbeitnehmer des Betriebes unmittelbar eingegriffen wird.OGH 9 ObA 193/01z, 05.09.2001
- Allein die Vorbereitung von Personalentscheidungen begründet noch keine Stellung als leitender Angestellter im Sinne des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG.OGH 8 ObA 78/01f, 30.08.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 18.
- OGH 8 ObA 24/26a, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 35/24s, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 45/23k, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 58/20t, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 89/18f, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 36 · Arbeitnehmerbegriff
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Ausnahme zählt nicht, was im Vertrag vereinbart wurde, sondern welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, weil der Kollektivvertrag sonst leicht zu umgehen wäre. Als leitender Angestellter gelten Sie nur, wenn Sie maßgebliche Befugnisse in Personalangelegenheiten haben. Übliche banktechnische Arbeit ist jene Tätigkeit, die im Bankgeschäft immer wieder vorkommt.
Wenn Sie eine Abteilung leiten, aber einem Hauptabteilungsleiter unterstehen, kein eigenes Budget haben und Ihr Konzept nicht frei und eigenverantwortlich durchsetzen können, haben Sie keinen maßgeblichen eigenverantwortlichen Einfluss auf die Betriebsführung. Sie zählen dann nicht zu den leitenden Angestellten.