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Bin ich trotz Weisungen ein leitender Angestellter?

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Sie können auch dann leitender Angestellter sein, wenn Sie an Weisungen der Geschäftsleitung gebunden sind, denn völlige Entscheidungsfreiheit gibt es in keinem Arbeitsverhältnis. Die Weisungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass Ihre Entscheidungsbefugnis praktisch auf das bei gewöhnlichen Beschäftigten übliche Maß eingeschränkt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Leitender Angestellter auch dann, wenn er an Weisungen der Geschäftsleitung gebunden war, weil es eine völlige Entscheidungsfreiheit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gar nicht geben kann. Die Weisungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass damit praktisch die Entscheidungsbefugnis auf das bei sonstigen Arbeitnehmern übliche Maß eingeschränkt würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Abteilungsleiter ohne eigenen Einfluss

Wenn Sie eine Abteilung leiten, aber einem Hauptabteilungsleiter unterstehen, kein eigenes Budget haben und Ihr Konzept nicht frei und eigenverantwortlich durchsetzen können, haben Sie keinen maßgeblichen eigenverantwortlichen Einfluss auf die Betriebsführung. Sie zählen dann nicht zu den leitenden Angestellten.

günstig für Arbeitnehmer Grenzen des Weisungsrechts

Nur solche, die sich im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags halten und die Arbeitspflicht oder Ihr Verhalten im Betrieb näher bestimmen. Widerspricht die Anordnung dem Gesetz, dem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Vertrag oder den guten Sitten, kann ihre Nichtbefolgung keine Entlassung rechtfertigen. Ihre Freizeit unterliegt dem Weisungsrecht grundsätzlich nicht.

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