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Bekomme ich Geld vom Fonds, wenn ich lange zugewartet habe?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehörige im Betrieb
Warten Sie mit der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses zu, obwohl Sie kein Geld bekommen, kann das bei besonderen Umständen sittenwidrig sein. Das gilt etwa, wenn Sie die finanzielle Lage des Unternehmens genau kannten oder dem Unternehmer nahestanden und ihm damit die Weiterführung des Betriebs ermöglichen wollten. Dann kann auch die spätere Forderung von Insolvenz-Ausfallgeld gegenüber dem Fonds sittenwidrig sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Vor und nach der IESG-Nov 1997 kann bei Hinzutreten besonderer Umstände - zum Beispiel genaue Kenntnis der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, Nahebeziehung zum Unternehmer, verbunden mit der Absicht, dadurch die Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen - das Zuwarten mit der Beendigung des Dienstverhältnisses und die nachfolgende Geltendmachung von Insolvenz-Ausfallgeld gegenüber den Fonds sittenwidrig sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

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