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Darf ich mir ohne Zustimmung eine Dachterrasse bauen?

günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter
Eine Dachterrasse gilt nicht als verkehrsübliche Änderung; gemeint ist damit die heute selbstverständliche Ausstattung einer Wohnung und nicht gehobene Wünsche. Zulässig kann die Änderung trotzdem sein, wenn Sie ein wichtiges Interesse daran nachweisen, etwa weil die Wohnung sonst kaum brauchbar wäre. Eine bloße Verbesserung des Wohngefühls genügt dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 04.04.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Gesetzgeber hat bei den verkehrsüblichen Änderungen an die heute selbstverständlichen Versorgungseinrichtungen moderner Wohnungen und nicht an die doch eher der Befriedigung von Luxusbedürfnissen dienende Ausstattung von Wohnungen oder Geschäftsräumen mit Dachterrassen gedacht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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