Nach welchen Regeln wählt das Gericht meinen Vertreter aus?
betrifft betroffene Erwachsene, Angehörige, Erwachsenenschutzvereine, Rechtsanwälte, Notare
Es gelten dieselben Regeln wie bei einem dauerhaft bestellten Vertreter. Das Gericht achtet auf Ihre Interessen, auf die Eignung der Person und auf die zu besorgenden Angelegenheiten. Ein Verein darf nur mit seiner Zustimmung bestellt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Auch bei der Auswahl eines Verfahrenssachwalters nach § 238 Abs 1 AußStrG ist § 281 ABGB anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: einstweiliger ErwachsenenvertreterOGH 5 Ob 190/23m, 30.11.2023
- Die gesetzliche Vermutung kann jedoch durch besondere Umstände entkräftet werden.OGH 4 Ob 238/22m, 25.04.2023
- Die gesetzliche Vermutung des Erreichens der Zumutbarkeitsgrenze des § 275 ABGB betrifft jede weitere Befassung in Erwachsenenschutzangelegenheiten und sei es auch „nur“ im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Rechtsbeistands.OGH 4 Ob 238/22m, 25.04.2023
- § 273 ABGB idF 2. ErwSchG.OGH 2 Ob 185/18x, 29.11.2018
- Der Sachwalterverein kann nicht ohne seine Zustimmung zum Sachwalter bestellt werden.OGH 7 Ob 184/12b, 14.11.2012
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- § 279 ABGB, der die Auswahl des Sachwalters regelt, ist auch auf die Auswahl eines Verfahrenssachwalters (§ 119 AußStrG) und einstweiligen Sachwalters (§ 120 AußStrG) anzuwenden.OGH 7 Ob 184/12b, 14.11.2012
- Da sich insoweit durch § 119 AußStrG 2005 im Vergleich zum früheren AußStrG (§ 238 AußStrG aF) nichts geändert hat, ist mit der Judikatur zu diesem davon auszugehen, dass die Kriterien des ABGB, somit nunmehr jene des § 279 ABGB, weiterhin auch auf die Bestellung des Verfahrenssachwalters anzuwenden sind.OGH 2 Ob 163/10z, 02.12.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 5 Ob 202/24b, 30.01.2025
- OGH 5 Ob 190/23m, 30.11.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 275
- ABGB § 279 · Auswahl und Bestellung
- ABGB § 281 · Besondere Rechte und Pflichten des Kurators
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