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Nach welchen Regeln wählt das Gericht meinen Vertreter aus?

betrifft betroffene Erwachsene, Angehörige, Erwachsenenschutzvereine, Rechtsanwälte, Notare
Es gelten dieselben Regeln wie bei einem dauerhaft bestellten Vertreter. Das Gericht achtet auf Ihre Interessen, auf die Eignung der Person und auf die zu besorgenden Angelegenheiten. Ein Verein darf nur mit seiner Zustimmung bestellt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Auch bei der Auswahl eines Verfahrenssachwalters nach § 238 Abs 1 AußStrG ist § 281 ABGB anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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