Wer wird als Vertreter für eine hilfsbedürftige Person bestellt?
betrifft betroffene Personen, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Bei der Auswahl der Person, die als Vertreter bestellt wird, hat das Gericht einen Spielraum, der sich am Wohl der betroffenen Person orientiert. Es ist nicht gesetzwidrig, wenn die Gerichte einen Rechtsanwalt bestellen, weil für die Aufgabe Rechtskenntnisse nötig sind.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.11.2023 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Beim Kreis jener Personen, welche zum Sachwalter bestellt werden können, ist dem Gericht ein auf das Wohl der behinderten Person zugeschnittener Ermessensspielraum eingeräumt. Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Vorinstanzen übereinstimmend der Ansicht waren, dass wegen notwendiger Rechtskenntnisse ein Rechtsanwalt als Sachwalter zu bestellen sei.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: einstweiliger ErwachsenenvertreterOGH 5 Ob 190/23m, 30.11.2023
- Hier: laufende Exekutionsverfahren; die konkrete Lebenssituation indiziert die Notwendigkeit von Rechtskenntnissen (Obdachlosigkeit nach Haft, Vermögens- und Einkommenslosigkeit)OGH 4 Ob 83/23v, 27.06.2023
- Der Sachwalterverein kann nicht ohne seine Zustimmung zum Sachwalter bestellt werden.OGH 7 Ob 184/12b, 14.11.2012
- Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem SWRÄG 2006.OGH 7 Ob 105/08d, 28.05.2008
- Im Mittelpunkt der Entscheidung über die Auswahl des Sachwalters muss unter Berücksichtigung der Prioritätenreihung des § 279 ABGB das Wohl der Betroffenen stehen.OGH 10 Ob 18/08g, 01.04.2008
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Materielle Kollisionssituation zwischen den Interessen des Betroffenen und denen seines Lebensgefährten.OGH 6 Ob 4/06s, 26.01.2006
- In den Fällen, in denen im § 281 Abs 1 und 2 genannten Personen nicht auffindbar bzw verfügbar sind, ist (zur Sicherung eines zügigen Verfahrensablaufs) die Bestellung eines Rechtsanwalts zum einstweiligen Sachwalter häufig geboten, um den dem Betroffenen zugedachten zwingenden und schnellen Schutz im Verfahren gewährleisten zu können.OGH 1 Ob 116/03w, 27.05.2003
- Die Auswahl der Person eines Sachwalters geschieht unter dem leitenden Gesichtspunkt des Wohles des Betroffenen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Prioritätenreihung des § 281 ABGB.OGH 9 Ob 89/99z, 02.06.1999
- Die Auswahl, Belassung oder Auswechslung eines schon bestellten Sachwalters geschieht unter dem leitenden Gesichtspunkt des Wohles des Betroffenen nach billigem Ermessen.OGH 9 Ob 97/98z, 15.04.1998
- Hier: Ist klar, dass zur Besorgung der Angelegenheiten Rechtskenntnisse vorwiegend erforderlich sind, ist nach dem zwingenden Wortlaut des § 281 Abs 3 ABGB, eine rechtskundige Person im Sinne des § 281 Abs 3 ABGB zum einstweiligen Sachwalter zu bestellen.OGH 2 Ob 540/95, 11.05.1995
- Hier: Auswahl der Person des einstweiligen Sachwalters.OGH 8 Ob 538/86, 19.03.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 5 Ob 190/23m, 30.11.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 40/23b, 18.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 274
- ABGB § 279 · Auswahl und Bestellung
- ABGB § 280
- ABGB § 281 · Besondere Rechte und Pflichten des Kurators
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 16
Verwandte Fragen
Familienrecht · Auswahl des vorläufigen Vertreters
Familienrecht · Amtswegiges Vorgehen zum Schutz Betroffener
Familienrecht · Auswahl des Erwachsenenvertreters
Familienrecht · Auswahl des Erwachsenenvertreters
Familienrecht · Angehöriger oder Anwalt als Vertreter