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Muss mir die Behörde sagen, welche Anträge ich stellen muss?

betrifft Antragsteller, Bauherren, Unternehmer, Behörden
Nein. Die Behörde muss Sie nur über den Ablauf des Verfahrens anleiten und nicht in der Sache selbst beraten. Sie muss Ihnen also nicht sagen, welche weiteren Bewilligungen Sie brauchen oder wie Sie Ihr Ansuchen inhaltlich gestalten sollen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.10.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Belehrungspflicht im Sinn des § 13a AVG ist ausdrücklich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten eingeschränkt und bezieht sich nicht auch auf die Belehrung in der Sache selbst. Sie hat nicht etwa zum Inhalt, eine Partei darüber zu belehren, welche Anträge sie zu stellen hat, um alle gesetzlich erforderlichen Bewilligungen zum Bau beziehungsweise Betrieb von Anlagen zu erreichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AHG §1 Cc; AHG §3 Cd3; AVG §13a; AVG §61; EisbG §33; WRG §32 Abs5; WRG §137

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