Wen klage ich, wenn der Schädiger im Konkurs ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Geltendmachung eines Absonderungsrechts erst im Revisionsverfahren.OGH 2 Ob 6/20a, 30.01.2020
- Die Klage ist grundsätzlich auf Zahlung bei sonstiger Exekution in den Deckungsanspruch zu richten.OGH 7 Ob 145/13v, 13.11.2013
- Ein Absonderungsrecht nach § 157 VersVG kann der Geschädigte nach Konkurseröffnung mit Klage gegen den Insolvenzverwalter geltend machen, eine Forderungsanmeldung ist dafür nicht notwendig.OGH 7 Ob 145/13v, 13.11.2013
- Das Klagebegehren ist gegenüber dem Halter durch den Beisatz "bei sonstiger Exekution in den Deckungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer" zu verdeutlichen.OGH 2 Ob 84/81, 15.12.1981
- Ein Absonderungsanspruch kann im Konkurs immer nur gegen den Masseverwalter eingeklagt werden.OGH 5 Ob 268/65, 20.10.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 7 Ob 185/25v, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 5/21z, 03.05.2021, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 6 · Wirkung in Ansehung von Rechtsstreitigkeiten
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch geht nur so weit auf die Versicherung über, wie sie geleistet hat und wie der Ersatzanspruch reicht. Die Versicherung erhält die Forderung so, wie sie ist, also samt allen Nachteilen, die ihr anhaften.
Nur solange ungewiss ist, ob Ihnen überhaupt ein Schaden entstanden ist. Die kurze Frist beginnt nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des ersten Schadens, läuft dann aber auch für vorhersehbare Folgeschäden. Sobald der erste Schaden feststeht, müssen Sie klagen und für künftige Folgen eine Feststellungsklage erheben.