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Wen klage ich, wenn der Schädiger im Konkurs ist?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Insolvenzverwalter, Versicherungen, Kläger
Als Geschädigter können Sie Ihr Vorzugsrecht an der Versicherungssumme auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend machen, allerdings nur mehr gegenüber dem Insolvenzverwalter. Sie können sofort klagen und müssen nicht zuerst das Prüfungsverfahren abwarten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Der bei einem Unfall Geschädigte kann das Absonderungsrecht nach § 157 VersVG auch nach Konkurseröffnung gemäß § 6 Abs 2 KO so geltend machen, wie wenn der Konkurs nicht eröffnet wäre, allerdings nur mehr gegenüber dem Masseverwalter. Er kann die Klage aber sofort einbringen, ohne dass, wie bei Konkursforderungen, ein Prüfungsverfahren vorauszugehen hätte.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Forderungsübergang auf den Versicherer

Der Anspruch geht nur so weit auf die Versicherung über, wie sie geleistet hat und wie der Ersatzanspruch reicht. Die Versicherung erhält die Forderung so, wie sie ist, also samt allen Nachteilen, die ihr anhaften.

günstig für Schädiger Beginn der Verjährung bei Schadenersatz

Nur solange ungewiss ist, ob Ihnen überhaupt ein Schaden entstanden ist. Die kurze Frist beginnt nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des ersten Schadens, läuft dann aber auch für vorhersehbare Folgeschäden. Sobald der erste Schaden feststeht, müssen Sie klagen und für künftige Folgen eine Feststellungsklage erheben.

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