Welche Erklärungen darf ich nicht unter eine Bedingung stellen?
betrifft Ehegatten, Eltern, Erben, Gesellschafter
Ohne Bedingung abzugeben sind Erklärungen, die den Personenstand betreffen, etwa Eheschließung, Adoption oder das Anerkenntnis der Vaterschaft. Dasselbe gilt für bestimmte Erklärungen im Verlassenschafts- und Gesellschaftsrecht sowie für die Ausübung von Gestaltungsrechten, weil der Empfänger sofort erkennen muss, woran er ist.
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Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Als grundsätzlich bedingungsfeindlich werden wegen der besonderen Natur des Rechtsverhältnisses die auf die Begründung oder Aufhebung von Statusverhältnissen gerichtete Rechtsgeschäfte (Eheschließung, Adoption, Vaterschaftsanerkenntnis), gewisse Erklärungen im öffentlichen Interesse und aus Gründen der Verkehrssicherheit etwa im Abhandlungsverfahren und im Gesellschaftsrecht sowie wegen des besonderen Interesses des Erklärungsempfängers an der sofortigen Erkennbarkeit der Rechtslage die Ausübung von Gestaltungsrechten beurteilt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG.OGH 5 Ob 173/19f, 18.12.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111206 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 173/19f, 18.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
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