Kann ich das Erbe nur unter einer Bedingung ausschlagen?
betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Angehörige
Nein. Sowohl die Erklärung, das Erbe anzunehmen, als auch der Verzicht darauf müssen ohne Bedingung erfolgen. Eine Ausschlagung unter der Bedingung, dass eine bestimmte andere Person zum Zug kommt, ist unwirksam. Der bloße Zusatz, man erkläre dies vorsichtshalber, ist dagegen nur ein Beweggrund und schadet nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Sowohl die positive als auch die negative Erbserklärung (Erbsentschlagung, Erbverzicht) sind unbedingt abzugeben. Eine beigesetzte Bedingung ist unzulässig und macht die Erbsentschlagung unwirksam.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei unentgeltlicher Erbsausschlagung gilt gemäß § 901 ABGB für Motive dasselbe wie für Bedingungen, das heißt die Erbsausschlagung ist unwirksam.OGH 6 Ob 3/09y, 02.07.2009
- Die bedingte Ausschlagung in dem Sinn, sie werde nur erklärt, wenn (bzw damit) jemand Bestimmter dadurch die Erbschaft erlangt, ist hingegen unzulässig und wirkungslos.OGH 6 Ob 3/09y, 02.07.2009
- Eine Erbsentschlagung, die an die Bedingung, nämlich die Hofübernahme durch den Bruder, geknüpft ist, ist unwirksam. Entschlagungen zugunsten Dritter entfalten nur insofern Wirkungen, als sie als Erbrechtsveräußerung anzusehen sind.OGH 6 Ob 197/07z, 13.09.2007
- Auch die Zustimmung zur Aufhebung der fideikommissarischen Substitution ist unbedingt zu erklären.OGH 2 Ob 121/01k, 16.05.2001
- Die Erbserklärung "vorsichtshalber" ist Angabe eines unbeachtlichen Motivs und keine Bedingung.OGH 8 Ob 269/99p, 11.05.2000
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- Bedingungen - auch "außerprozessuale" Rechtsbedingungen dürfen einer Erbserklärung nicht beigesetzt werden.OGH 8 Ob 269/99p, 11.05.2000
- Die Legatsausschlagung muss als Prozesserklärung ebenfalls unbedingt erklärt werden.OGH 6 Ob 189/98g, 15.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 173/19f, 18.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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