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Darf auch das obere Gericht meinen Antrag zurückweisen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ein von vornherein unzulässiges Rechtsmittel darf nicht nur das Gericht erster Instanz zurückweisen. Auch jenes Gericht, dem die Sache zur Entscheidung vorgelegt wurde, kann das selbst tun.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die Befugnis zur Zurückweisung eines unzulässigen Rechtsmittels kann devolvierend auch vom Rechtsmittelgericht wahrgenommen werden. Dementsprechend ist das Berufungsgericht, dem der Antrag nach § 508 ZPO samt Revision vorgelegt wurde, ebenfalls zur Zurückweisung eines (von vornherein) unzulässigen Antrags nach § 508 ZPO befugt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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