Kann ich die Fahrt zur Arbeit vom Unterhalt abziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Reduktion der Bemessungsgrundlage um die Hälfte des amtlichen Kilometergeldes iHv 486,- EUR monatlich abzüglich der fiktiven Kosten einer Nahverkehrskarte im Einzelfall vertretbar.OGH 3 Ob 41/17a, 10.05.2017
- Keinesfalls können die abzugsfähigen Fahrtkosten generell mit dem amtlichen Kilometergeld gleichgesetzt werden (so schon 2 Ob 150/02a; 7 Ob 344/98h).OGH 1 Ob 211/16k, 10.02.2017
- Die teilweise Berücksichtigung des Kilometergeldes bewegt sich im Rahmen der vom Obersten Gerichtshof bereits entwickelten Rechtsprechung.OGH 8 Ob 137/15b, 27.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in gewissem Umfang. Sie müssen Ihrer Besuchspflicht nachkommen können, ohne dass Ihr eigener Unterhalt gefährdet wird, weshalb solche Kosten die Grundlage der Unterhaltsbemessung mindern können. Abzugsfähig sind aber nur Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil in gleicher Lage aufwenden würde, und maßgeblich ist jenes Einkommen, das Sie bei Anspannung Ihrer Kräfte erzielen könnten.
In der Regel nicht. Das Kilometergeld deckt, soweit die Benützung des eigenen Autos notwendig und zweckmäßig ist, sämtliche mit Anschaffung und Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten angemessen ab. Es ist damit im Regelfall eine echte Aufwandsentschädigung und kein Einkommen.