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Kann ich die Fahrt zur Arbeit vom Unterhalt abziehen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Arbeitnehmer
Die Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Auto können Sie nicht zur Gänze von der Berechnungsgrundlage abziehen. Sonst wären Sie gegenüber anderen Arbeitnehmern bessergestellt. Welcher Betrag je gefahrenem Kilometer abgezogen wird, hängt vom einzelnen Fall ab.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zur Gänze abzugsfähig, weil sonst eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern erfolgen würde. Mit welchen Betrag pro gefahrenem Kilometer der tatsächliche Aufwand an Betriebsmitteln von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen ist, stellt eine Frage des Einzelfalles dar (so schon 8 Ob 49/98h).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Besuchskosten und Kindesunterhalt

Ja, in gewissem Umfang. Sie müssen Ihrer Besuchspflicht nachkommen können, ohne dass Ihr eigener Unterhalt gefährdet wird, weshalb solche Kosten die Grundlage der Unterhaltsbemessung mindern können. Abzugsfähig sind aber nur Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil in gleicher Lage aufwenden würde, und maßgeblich ist jenes Einkommen, das Sie bei Anspannung Ihrer Kräfte erzielen könnten.

günstig für Unterhaltspflichtiger Kilometergeld und Einkommen

In der Regel nicht. Das Kilometergeld deckt, soweit die Benützung des eigenen Autos notwendig und zweckmäßig ist, sämtliche mit Anschaffung und Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten angemessen ab. Es ist damit im Regelfall eine echte Aufwandsentschädigung und kein Einkommen.

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