Darf ich meine Autokosten zum Arbeitsplatz vom Unterhalt abziehen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Geringere Bequemlichkeit der Anreise zum Arbeitsort ist kein Kriterium der (Un-)Zumutbarkeit.OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025
- Bei der Frage der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, weshalb keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt.OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025
- Auch bei Anspannung auf einen fiktiven Arbeitsplatz.OGH 6 Ob 52/22y, 29.08.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 5 Ob 192/25h, 14.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 13/26g, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 52/22y, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in gewissem Umfang. Sie müssen Ihrer Besuchspflicht nachkommen können, ohne dass Ihr eigener Unterhalt gefährdet wird, weshalb solche Kosten die Grundlage der Unterhaltsbemessung mindern können. Abzugsfähig sind aber nur Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil in gleicher Lage aufwenden würde, und maßgeblich ist jenes Einkommen, das Sie bei Anspannung Ihrer Kräfte erzielen könnten.
Bei der Unterhaltsberechnung gelten monatliche Fahrtkosten von etwa 140 Euro als überdurchschnittlich. An diesem Wert orientieren sich die Gerichte.