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Kann ich nur die Begründung eines Aufhebungsbeschlusses bekämpfen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Mieter
Ja. Hebt das Berufungsgericht das Urteil auf und lässt es den weiteren Rechtszug zu, können Sie auch nur die Begründung angreifen. Ein Erfolg zeigt sich dann in der Begründung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und in den Kosten, nicht im Spruch.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Ein vom Berufungsgericht unter Rechtskraftvorbehalt gefällter Aufhebungsbeschluß kann auch hinsichtlich seiner Begründung bekämpft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043848 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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