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Was kann ich anfechten, wenn ich die Aufhebung erreicht habe?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Verfahren
Wer mit seinem Rechtsmittel die Aufhebung des ersten Urteils erreicht hat, kann gegen diesen Aufhebungsbeschluss nur eingeschränkt vorgehen. Sie können nur die rechtliche Beurteilung bekämpfen, von der das Berufungsgericht dabei ausgegangen ist. Die Aufhebung selbst können Sie nicht angreifen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (90 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Wer durch ein Rechtsmittel die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles erwirkt hat, kann gegen den Aufhebungsbeschluss nur insoweit einen Rekurs erheben, als er die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in seinem Aufhebungsbeschluss ausgegangen ist bekämpft. Ebenso schon SZ 15/138 und SZ 18/48; (entgegengesetzt: SZ 12/1).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 90.

Im Gesetz

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