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Kann ich die Krankenkasse auf eine Behandlung klagen?

günstig für Krankenversicherungsträger betrifft Versicherte, Patienten, Krankenversicherungsträger
Nein, auf die Leistung selbst haben Sie keinen durchsetzbaren Anspruch. Sie können aber auf Übernahme oder Ersatz der Kosten klagen. Für die Vergangenheit setzt das voraus, dass Sie die Kosten bereits selbst getragen haben; sonst kommt eine Feststellungsklage in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Es besteht kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Gewährung von Sachleistungen in der Krankenversicherung. Ein Klagebegehren auf Übernahme von Kosten durch den Krankenversicherungsträger ist aber durchaus denkbar (vgl. § 86 Abs 2 BSVG, SSV-NF 9/65).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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