Kann ich die Kosten einer Behandlung im Ausland einklagen?
günstig für Krankenkasse betrifft Versicherte, Patienten, Krankenkassen
Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Behandlung im Ausland abgelehnt, können Sie diesen Bescheid bekämpfen und feststellen lassen, dass die Ablehnung nicht berechtigt war. Sie können in diesem Verfahren aber nicht stattdessen den Ersatz Ihrer Kosten verlangen. Das Gericht darf nur über das entscheiden, worüber vorher auch die Kasse entschieden hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.02.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Wenn der Versicherte sein ursprüngliches Begehren auf Genehmigung einer Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat im Sinn des Art 22 Abs 1 lit c Zi VO 1408/71 (Sachleistungsaushilfe) nicht weiter verfolgen möchte, sondern statt dessen eine Kostenerstattung (wegen unberechtigter Verweigerung der Sachleistungsaushilfe) anstrebt, hat er die Möglichkeit, den Bescheid des Sozialversicherungsträgers über das Nichtbestehen eines Anspruchs des Versicherten auf Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat mittels Feststellungsklage zu bekämpfen. Auch eine Umwandlung eines ursprünglichen Leistungsbegehrens in ein Feststellungsbegehren ist grundsätzlich möglich, sofern das Feststellungsbegehren zeitlich und umfangmäßig nicht über den mit der Leistungsklage geltend gemachten Anspruch hinausgeht. Hingegen ist es dem Versicherten nach dem in Sozialrechtssachen geltenden Grundsatz der sukzessiven Kompetenz verwehrt, gegen einen Bescheid des Krankenversicherungsträgers, mit dem ein Antrag auf Krankenbehandlung im Ausland im Rahmen der Sachleistungsaushilfe abgewiesen wurde, eine auf Kostenerstattung für die dem Versicherten für diese Behandlung entstandenen Auslagen gerichtete Klage einzubringen. Bei der Sachleistungsaushilfe und Kostenerstattung handelt es sich um Leistungsansprüche verschiedener Art, welche in einem Verfahren nicht gegeneinander ausgetauscht werden können. Da der Streitgegenstand des gerichtlichen Sozialrechtsverfahrens mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens ident sein muss und ein „Austausch" der Art der begehrten Leistungen nicht zulässig ist, fehlt es für solche Begehren an einer „darüber" ergangenen Entscheidung des Versicherungsträgers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Anwendbarkeit von § 366 ASVG im sozialgerichtlichen Verfahren.OGH 10 ObS 60/24g, 14.01.2025
- Bringt der Arbeitnehmer Umstände vor, die für den Fremdvergleich insofern von Interesse sind, als dass in ihrem Lichte sein Verhalten nicht rechtsmissbräuchlich erscheinen könnte, so ändert er damit nicht den Streitgegenstand.OGH 8 ObS 8/22t, 23.02.2023
- Hier: Modifikation des Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren hinsichtlich der rechtsmissbräuchlichen Beanspruchung von Insolvenzentgelt.OGH 8 ObS 8/22t, 23.02.2023
- Hier: Eine auf Kostenerstattung gerichtete Leistungsklage kommt im vorliegenden Fall (noch) nicht in Betracht, weil die Klägerin das ihr von einem Facharzt verordnete Heilmittel nicht bezogen (und bezahlt) hat. Auch in diesem Fall ist aber eine Feststellungsklage des Versicherten darüber, dass eine Leistungspflicht des Krankenversicherungsträgers (über den Gesamtvertrag und den Erstattungskodex hinaus) besteht, zulässig.OGH 10 ObS 21/10a, 23.03.2010
- Wurde vom Versicherungsträger mit einem Bescheid über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs des Versicherten auf Kostenübernahme für ein Heilmittel entschieden, so steht dem Betroffen die seinem Rechtsstandpunkt entsprechende Feststellungsklage offen, wenn eine Leistungsklage (noch) nicht in Betracht kommt.OGH 10 ObS 21/10a, 23.03.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124349 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 ObS 8/22t, 23.02.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 65 · Gegenstand der Sozialrechtssachen
- ASGG § 67 · Verfahrensvoraussetzungen
- ASGG § 73 · Zurückweisung der Klage
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 131
- ASVG § 133
Verwandte Fragen
Sozialrecht · Klage gegen den Krankenversicherungsträger
Sozialrecht · Rückforderung ausbezahlter Leistungen
Schadenersatz · Übergang des Anspruchs auf die Kasse
Sozialrecht · Ablehnung der Hauskrankenpflege
Sozialrecht · Bescheid als Voraussetzung der Klage