Was kann ich tun, wenn die Kasse die Hauskrankenpflege verweigert?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Patienten, Angehörige, Krankenkassen
Gegen die Verweigerung durch den Chefarzt gibt es kein Rechtsmittel. Sie können sich die medizinischen und pflegerischen Leistungen aber privat beschaffen und dann von der Krankenkasse Kostenersatz verlangen. Lehnt die Kasse ab, können Sie beim Sozialgericht klagen; dieses prüft selbst, ob die Leistungen notwendig waren, und ist an die Meinung des Chefarztes nicht gebunden.
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Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 17.04.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Wenn der Chefarzt die Bewilligung zur Weitergewährung der Hauskrankenpflege verweigert, hat der Versicherte dagegen kein Rechtsmittel. Er hat aber die Möglichkeit, sich die begehrten medizinischen Leistungen und qualifizierten Pflegeleistungen privat zu verschaffen und Kostenersatz zu begehren. Weigert sich der Krankenversicherungsträger, Kostenersatz zu leisten, kann der Versicherte eine Leistungsklage vor dem Sozialgericht einbringen. Das Gericht hat dann selbständig zu prüfen, ob diese Leistungen notwendig waren, ohne dabei in irgendeiner Weise an eine Stellungnahme eines Chefarztes gebunden zu sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bewilligung einer Akupunkturbehandlung.OGH 10 ObS 10/01w, 30.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115257 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 ObS 34/18z, 17.04.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 31
- ASVG § 133
- ASVG § 151 · Medizinische Hauskrankenpflege
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