Bekommt mein Kind im Heim noch Unterhaltsvorschuss?
günstig für Bund betrifft Kinder, Eltern, Pflegeeltern, Jugendwohlfahrtsträger
Nein, wenn die Unterbringung eine Maßnahme der Sozialhilfe oder der vollen Erziehung ist. Die Regelung soll verhindern, dass die Kosten für Heim oder Pflegefamilie, die zunächst das Land trägt, über den Umweg des Unterhaltsvorschusses auf den Bund abgewälzt werden. Entscheidend ist, ob das Land rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, nicht ob es tatsächlich zahlt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.09.2018 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Regelung des § 2 Abs 2 Z 2 UVG soll sicherstellen, dass die Kosten der Unterbringung des Kindes in einem Heim oder bei Pflegeeltern nicht von den Trägern der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe, die diese Kosten - zumindest vorerst - zu tragen haben, im Wege der Unterhaltsbevorschussung auf den Bund überwälzt werden (so schon 1 Ob 592/92).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bestimmung soll demnach nur hindern, dass ein Kostenaufwand, den die Länder zu tragen haben, „faktisch auf den Bund überwälzt werde“, sodass nur zu prüfen ist, ob die Länder ungeachtet etwaiger Ersatzrechte gegen das Kind oder Dritte zunächst verpflichtet sind, die Kosten zu bezahlen.OGH 10 Ob 54/12g, 29.01.2013
- Auf die Gewährung eines Erholungsurlaubes im Rahmen der sozialen Dienste besteht kein Rechtsanspruch. (Bloß) gewährte Zuschüsse welcher Art auch immer treffen aber den Sozialhilfeträger (Jugendwohlfahrtsträger) nur wirtschaftlich, nicht aber "nach der Rechtslage". Eine Einstellung könnte nur erfolgen, wenn auch eine rechtliche Verpflichtung des Landes zur Gewährung des kostenlosen oder teilweise kostenlosen Erholungsurlaubes bestünde.OGH 6 Ob 27/00i, 05.10.2000
- Nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG besteht dann kein Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse, wenn das Kind zufolge einer Maßnahme der Sozialhilfe oder der vollen Erziehung nach öffentlichem Jugendwohlfahrtsrecht in einer Pflegefamilie, in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung untergebracht ist.OGH 3 Ob 7/00a, 12.01.2000
- Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG dar.OGH 6 Ob 278/99x, 15.12.1999
- Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die obsorgeberechtigte Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG dar.OGH 8 Ob 299/99z, 09.12.1999
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- Wird einem das Kind betreuenden Verwandten im Sinne des § 27 Abs 6 WrJWG - einer "Kannbestimmung" - vom Magistrat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach freiem Ermessen im Wege einer formlosen schriftlichen Verständigung Pflegegeld bis zur Höhe des Richtsatzes gewährt, auf das kein Rechtsanspruch besteht, steht dies dem Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschüsse nicht im Sinne des § 2 Abs 2 Z 2 UVG entgegen. (Ablehnung von 7 Ob 5/99g).OGH 4 Ob 289/99z, 23.11.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 10 Ob 67/18b, 13.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §2 Abs2 Z2
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