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Verliert mein Enkelkind den Unterhaltsvorschuss, wenn es bei mir lebt?

günstig für Kind betrifft Kinder, Großeltern, Pflegeeltern, Obsorgeberechtigte
Nein. Wächst ein Kind bei nahen Verwandten wie Tante oder Großeltern auf und wurde die Obsorge dorthin übertragen, ist das keine Maßnahme der vollen Erziehung, denn das Kind bleibt ja in der Familie. Der Unterhaltsvorschuss darf deshalb aus diesem Grund nicht versagt werden; nötig wäre dafür eine behördliche Anordnung der Jugendwohlfahrt oder der Sozialhilfe mit Kostenfolgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.09.2018 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. Dazu kommt, dass gar keine bescheidmäßige und damit der Rechtskraft fähige, einen Rechtsanspruch des Empfängers erledigende Pflegegeldzuerkennung vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

JWG §16; UWG §22; UVG §2 Abs2 Z2

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