Verliert mein Enkelkind den Unterhaltsvorschuss, wenn es bei mir lebt?
günstig für Kind betrifft Kinder, Großeltern, Pflegeeltern, Obsorgeberechtigte
Nein. Wächst ein Kind bei nahen Verwandten wie Tante oder Großeltern auf und wurde die Obsorge dorthin übertragen, ist das keine Maßnahme der vollen Erziehung, denn das Kind bleibt ja in der Familie. Der Unterhaltsvorschuss darf deshalb aus diesem Grund nicht versagt werden; nötig wäre dafür eine behördliche Anordnung der Jugendwohlfahrt oder der Sozialhilfe mit Kostenfolgen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.09.2018 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. Dazu kommt, dass gar keine bescheidmäßige und damit der Rechtskraft fähige, einen Rechtsanspruch des Empfängers erledigende Pflegegeldzuerkennung vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Minderjähriger in Pflege und Erziehung des Großvaters.OGH 3 Ob 7/00a, 12.01.2000
- Hier: Obsorgeübertragung auf die Großeltern.OGH 10 Ob 307/99s, 11.01.2000
- Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit zur Versagung von Unterhaltsvorschüssen nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG ist, dass die Unterbringung auf Grund einer Maßnahme der Jugendwohlfahrtspflege (oder der Sozialhilfe) erfolgt, dh es ist eine entsprechende Anordnung mit Kostenfolgen erforderlich.OGH 2 Ob 274/99d, 25.11.1999
- Hier: Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband der Großmutter.OGH 2 Ob 274/99d, 25.11.1999
- Eine 'Maßnahme der Sozialhilfe oder der vollen Erziehung nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht' ist etwa dann zu verneinen, wenn Pflegeeltern bloß die Obsorge für ein Pflegekind nach § 186a ABGB übertragen bzw eine Pflegebewilligung nach § 16 JWG erteilt wird und die Unterhaltskosten aus Mitteln der Sozialhilfe gedeckt werden, sofern die Pflege und Erziehung eines Kindes in einer Pflegefamilie nicht auch ausdrücklich als Maßnahme voller Erziehung (siehe idS etwa § 14 TirJWG LGBl 1991/18) bzw als solche der Sozialhilfe deklariert wurde.OGH 3 Ob 292/99h, 24.11.1999
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Übernahme der Kinder in den Wohnungsverband des Großvaters.OGH 1 Ob 319/99i, 23.11.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 10 Ob 67/18b, 13.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
JWG §16; UWG §22; UVG §2 Abs2 Z2
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